Seit dem 20. Oktober 2020 werden Umbaumaßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert. Seit dem 2. April 2021 ist die novellierte Förderung für den Corona-gerechte Umbau von RLT Anlagen in Kraft getreten.
Die wesentlichen Änderungen zur vorherigen Fassung bilden folgende Punkte:
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