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Bundesförderprogramm für Corona gerechten Umbau von raumlufttechnischen Anlagen

Seit dem 20. Oktober 2020 werden Umbaumaßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert. Seit dem 2. April 2021 ist die novellierte Förderung für den Corona-gerechte Umbau von RLT Anlagen in Kraft getreten.

Die wesentlichen Änderungen zur vorherigen Fassung bilden folgende Punkte:

  • Antragsberechtigt sind jetzt ebenfalls auch ausgewählte private Einrichtungen (z.B. Schulen, Kitas und Alten- und Pflegeeinrichtungen)
  • Zuvor konnten nur 40% der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Der Prozentsatz wurde nun auf bis zu 80 % angehoben.
  • Der maximal mögliche Förderbetrag wurde mit 200.000 € pro bestehende RLT-Anlage verdoppelt.
  • Die Förderung weiterer technischer Maßnahmen, z.B. den Einbau von Komponenten zur Luftbehandlung (UV-C Strahlung) oder Luftbefeuchtung, wurde ermöglicht.
  • Die Erweiterung des Kanalnetztes einer bestehenden RLT-Anlage durch die nachträgliche Anbindung einzelner Nebenräume ist nun ebenfalls förderfähig.
  • Anpassungen und Optimierung der vorhandenen Motor- und Ventilatorleistung. Dazu zählen ebenfalls der Kauf und Einbau neuer, drehzahlgeregelter Motoren und Ventilatoren (EC-Technologie).
  • Austausch von RLT-Anlagen im Zusammenhang mit einer Erhöhung des notwendigen Zuluft-Volumenstroms

Direktlink zur BAFA-Förderrichtlinie

Bundesförderprogramm für Corona gerechten Umbau von raumlufttechnischen Anlagen

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