Trinkwasserhygiene
Unsere Leistungen
Trinkwasserhygiene– unsere Leistungen
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Ereignisorientierte Gefährdungsanalyse/Risikoabschätzung (Erreichen des technischen Maßnahmewerts von 100 KBE/100 ml) nach § 51, Abs. 1 TrinkwV, oder Nichteinhaltung der Grenzwerte und Anforderungen der §§ 6 bis 9
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Präventive Gefährdungsanalyse nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
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Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG, BetrSichV und ArbStättV
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Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023 Blatt 1 – Abschnitt 5.4.3.2
Der Betreiber einer Trinkwasserversorgungsanlage hat nach § 51 Abs. 1 Nr. 3 der Trinkwasserverordnung bei einem Befall der Trinkwasseranlage mit Legionellen (Erreichen des technischen Maßnahmewerts von 100 KBE/100 ml) unverzüglich tätig zu werden.
Der Betreiber ist hierbei verpflichtet eine Untersuchungen zur Klärung der Ursachen durchzuführen-> Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung
Auch bei Nichteinhaltung und Überschreitung der angegebenen Grenzwerte und Anforderungen der §§ 6 bis 9 gemäß TrinkwV (z.B. Verfärbung, Geruch, Geschmack, etc.) hat der Betreiber e eine Untersuchungen (Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung) zu veranlassen
Eine Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung sollte mindestens folgende Inhalte enthalten:
- Grund der Gefährdungsanalyse bzw. Risikoabschätzung
- Beschreibung des Gebäudes sowie der Trinkwasseranlage (Warm- und Kaltwasser)
- Beobachtungen bei der Objektbegehung inkl. Dokumentation (Fotodokumentation)
aller festgestellte Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik inkl. Gefährdungsanalyse - Ergebnisse von Labor Untersuchungen
- Handlungsempfehlungen (kurz, mittel und langfristige Maßnahmen) zur Beseitigung der Mängel
Grundvoraussetzung für die Durchführung ist die besondere fachliche Kompetenz des jeweiligen Bearbeiters:
- Gültiger Nachweis der Sachkunde nach VDI 6023 Blatt 1 Kat. A
- Kenntnisse im Bereich der Regelwerke für Trinkwasser wie z.B. DVGW-Arbeitsblätter (z.B. W551), DIN-Normen (z.B. DIN 1988, DIN EN 806), Sonstige Regelwerke/Empfehlung (z.B. UBA-Empfehlungen)