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Neuauflage der GEFMA 190 Betreiberverantwortung

Der Deutsche Verband für Faciltiy Management (GEFMA) hat eine Neuauflage der Richtlinie GEFMA 190 Betreiberverantwortung veröffentlicht. Die Richtlinie trägt jetzt den Zusatz 2.0 und gilt als Standardwerk für Eigentümer und Betreiber von baulichen Anlagen, um Verpflichtungen der Betreiberverantwortung im Rahmen des Facility Managements systematisch darzustellen.

Erstmalig 2004 veröffentlicht, ist die Neuauflage der GEFMA 190 an die aktuelle Rechtssituation angepasst. Sie hilft, die einschlägigen Anforderungen des Gesetzgebers, die sich in der Vergangenheit fortlaufend vermehrt und teilweise verschärft haben, zu erfüllten und Haftungsrisiken zu reduzieren.

Die Grundaussagen der Richtlinie blieben bei der Überarbeitung 2022 ebenso erhalten wie ihre Grundstruktur. Die Überarbeitung der Richtlinie berücksichtigt zusätzlich die seither gewonnenen Erkenntnisse zum Thema sowie die aktuelle Rechtslage. Dabei soll möglichst das gesamte Spektrum der Betreiberverantwortung im FM abgebildet werden

Link zur Richtlinie: GEFMA 190

Neuauflage der GEFMA 190 Betreiberverantwortung

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