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UBA-Mitteilung zur Mindesttemperatur von erwärmtem Trinkwasser

Das Umweltbundesamt (UBA) äußert sich in einer aktuellen Stellungnahme zu Mindesttemperatur von erwärmtem Trinkwasser aus Großanlagen. Hintergrund der Veröffentlichung ist das am 01.11.2020 in Kraft getreten Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Die Temperatur des Warmwassers am Austritt eines Trinkwassererwärmers in einer Großanlage nach §3 Nummer 12 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) muss danach dauerhaft 60 °C entsprechen. Zusätzlich darf die Warmwassertemperatur am Eintritt der  Zirkulation eine Temperatur von 55 °C nicht unterschreiten.

Im Gebäudeenergiegesetz wir zur Berechnung des  Jahres-Primärenergiebedarfes auf die   DIN V 18599 verwiesen, in der keine Anforderungen an die einzuhaltenden Mindesttemperaturen für das Warm- und Zirkulationswasser beschrieben sind. Der Schutz der menschlichen Gesundheit steht hingegen eindeutig über der Intention zur Energieeinsparung (gemäß § 10 Absatz 3 GEG).

Demnach sind die Anforderungen an die Mindesttemperaturen gemäß DVGW Arbeitsblatt W 551 bzw. Trinkwasserverordnung einzuhalten.

Link zur UBA-Mitteilung: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5620/dokumente/anlage_2_dokument_mitteilung_zum_gebaeudeenergiegesetz_ii_3.5_final.pdf

UBA-Mitteilung zur Mindesttemperatur von erwärmtem Trinkwasser

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